Gesundheitsförderung und Prävention

Bereits in der Ottawa-Charta der WHO aus dem Jahr 1986 wurde die Notwendigkeit formuliert, Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. „Nur ein koordiniertes, verbündetes Handeln kann zu einer größeren Chancengleichheit im Bereich der Gesundheits-, Einkommens- und Sozialpolitik führen.“ Notwendig dafür ist ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken aller am Prozess beteiligten Akteure, wobei die Strategien an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Neben dem bundesdeutschen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ ist die Gesundheitsförderung und Prävention auch auf Landesebene im bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz verankert. Danach sollen „sämtliche Behörden für Gesundheit […] zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit“ unterstützen. Dazu sollen diese geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen anregen.

Die Kommunen werden als die zentralen Orte für Gesundheitsförderung verstanden, da diese Aufgaben für die Förderung und den Erhalt von Gesundheit übernehmen und die Rahmenbedingungen dafür sichern. Charakteristisch für eine „gesunde Stadt“ ist, wenn diese sich „der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger erkennbar und verantwortlich verpflichtet fühlt und in Kooperation mit vielen Akteuren in der Kommune Strukturen und Prozesse für deren nachhaltige Verbesserung entwickelt und erprobt.“