Gesundheitsförderung und Prävention
Neben dem bundesdeutschen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ ist die Gesundheitsförderung und Prävention auch auf Landesebene im bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz verankert. Danach sollen „sämtliche Behörden für Gesundheit […] zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit“ unterstützen. Dazu sollen diese geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen anregen.
Die Kommunen werden als die zentralen Orte für Gesundheitsförderung verstanden, da diese Aufgaben für die Förderung und den Erhalt von Gesundheit übernehmen und die Rahmenbedingungen dafür sichern. Charakteristisch für eine „gesunde Stadt“ ist, wenn diese sich „der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger erkennbar und verantwortlich verpflichtet fühlt und in Kooperation mit vielen Akteuren in der Kommune Strukturen und Prozesse für deren nachhaltige Verbesserung entwickelt und erprobt.“